Hundehalter

Wo müssen Hunde angeleint werden? Alle Hunde, unabhängig von ihrer Größe und Rasse, müssen generell in innerörtlichen Bereichen, wie Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, Straßen und Plätzen, sowie in der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen angeleint werden. Auf Kinderspielplätzen ist ausschließlich das Mitführen von Blindenhunden zulässig. Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind, müssen zudem auf allen öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortschaften angeleint geführt werden. Auch bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten müssen Hunde stets angeleint sein. Von diesen Regelungen ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufbereiche, wie beispielsweise im Gillesbachtal, Stadtgarten und Park Altes Klinikum sowie Wege außerhalb bebauter Ortschaften.

Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sind stets an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Ausnahmen für diese Hunde gelten nur im Rahmen einer behördlich erteilten Befreiung.
Im Wald dürfen Hunde auf befestigten Wegen freilaufen. Außerhalb von Wegen dürfen diese nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde. Generell sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bezirksamt Eilendorf, Herrn Ron-Roger Breuer, Tel: 0241 4328210.