Im Frühjahr stellte Kai Mohnen aus der Abteilung Verkehrsmanagement der Stadt Aachen den aktuellen Stand über die Planungen der Deutschen Bahn zur Modernisierung des Eilendorfer Haltepunktes der Eilendorfer Bezirksvertretung vor. Freuen durften sich die Politiker allerdings nur kurz über die schneller als vorgesehene Umsetzung der Maßnahme. Bereits 2018 sollen die Arbeiten im Rahmen des Projektes Rhein-Ruhr-Express (RRX) beginnen. Um den barrierefreien Einstieg zu ermöglichen ist vorgesehen, zwei neue Außenbahnsteige von 125 m Länge und einer Höhe cm 76 cm über Schienenoberkante zu bauen. Darüber hinaus sollen die Beleuchtung und weitere Ausstattung des Haltepunktes, wie zum Beispiel neue Wetterhäuser, erneuert werden.
An die ursprünglich 2020 geplante Umbaumaßnahme sollten sich auch das gemeinsam erarbeitete Projekt einer Personenüberführung der Stadtverwaltung Aachen und der Eilendorfer Bezirksvertretung anschließen. Die Vorplanung für eine Personenüberführung wurde im Jahr 2016 von der Politik beschlossen und mit der DB Station&Service sowie dem AVV und der NVR abgestimmt. Durch den vorgezogenen Zeitplan kann die Stadtverwaltung keine Garantie mehr geben, dass die beiden Projekte bauzeitlich aufeinander abgestimmt werden können. Dazu müsste bis Ende 2017 die Entwurfsplanung für die Personenüberführung fertig gestellt sein.
Des Weiteren ist die Bezirksvertretung über die geplante Verkürzung der Gleislänge von mehr als 200m auf 125m sehr enttäuscht. Dies wird es in der Zukunft noch schwerer machen, den RE-Halt, der vor Jahren den Eilendorfer weggenommen wurde, in Zukunft wieder einzurichten. „Der Bahnhaltepunkt Eilendorf werde damit zu einem Bahnhof 3. Klasse, vor allem, da andere Bahnhöfe im Umkreis einen 250m langen Bahnsteig erhalten.“ Zumindest den Erhalt der „Restbahnsteige“ möchten die Eilendofer Fraktionen erreichen, aber auch hierfür konnte Kai Mohnen keine Garantie geben, da der Einfluss der Stadt in diesem Bereich sehr gering ist.

Auf Antrag der Bezirksvertretung wird die Fachverwaltung gebeten, erneut zu prüfen, ob die restliche Bahnsteiglänge erhalten bleiben kann und Arbeiten der Personenüberführung und des Ausbaus der Bahngleise zeitlich verbunden werden können.