Seit Ende April, gilt in NRW die Maskenpflicht für den Öffentlichen Personennahverkehr, in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten und in Räumen von Handwerkern und Dienstleistern, in denen die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Paragraph 12a, Absatz 1 Satz 3 der Coronaschutzverordnung verpflichtet.
Da es auch bei den Dienstleistungen auf den Recyclinghöfen nicht möglich ist, den vorgegebenen Sicherheitsabstand in jeder Situation einzuhalten, gilt auch hier seit dem 30. April 2020, die Maskenpflicht. Auf den beiden Recyclinghöfen in Eilendorf, Kellershaustraße 10, und in Brand, Camp Pirotte 50, werden entsprechende Hinweisschilder an den Zufahrten platziert.
Ein Zutritt ohne Schutzmaske ist nicht gestattet. Aufgrund der aktuellen Richtlinien zur Eindämmung des Corona-Virus werden auch hier weiterhin maximal 15 Anlieferer gleichzeitig auf dem Gelände zugelassen.
Schadstoffannahme wieder geöffnet
Schadstoffhaltige Abfälle wie Farben, Lacke, Reinigungsmittel, Pestizide, Lösungsmittel, Medikamente oder Spraydosen können wieder an der richtigen Stelle abgegeben werden.
Der Aachener Stadtbetrieb appelliert aus aktuellem Anlass noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger, nur die nötigsten Fahrten zu den Recyclinghöfen vorzunehmen und die Entsorgung der anfallenden Abfälle wie Sperrmüll, Grünschnitt oder Papier möglichst auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern.
Auch weist ernoch einmal auf die aktuell geänderten Öffnungszeiten des Recyclinghofs Eilendorf hin:
Montag: geschlossen
Dienstag und Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
Mittwoch, Freitag und Samstag: 08.30 bis 14.30 Uhr
Ein Merkblatt mit Hinweisen zum richtigen Umgang mit den Schutzmasken findet man im Internet unter www.aachen.de/ corona (Rubrik Schutzmasken-ABC).