Vennbahnausbau

Nach intensiver Prüfung der Fachverwaltung kann der Vennbahnweg so ausgebaut werden kann, wie es im Spätsommer 2021 bereits vorgeschlagen worden war. Die Prüfung war erforderlich, weil der Naturschutzbeirat der Stadt Aachen den Ausbauplänen widersprochen hatte, der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz aber einen gegenteiligen Beschluss gefasst hatte.
Der Vennbahnweg und auch die Seitenräume, die für die geplante Verbreiterung benötigt werden, sind Verkehrsflächen, die von Verboten des Landschaftsplans nicht betroffen sind.
Der Naturschutzbeirat ist in seiner Sitzung am 22. Februar über das aktuelle Prüfergebnis informiert worden. Seine wertvollen Empfehlungen werden mit Blick auf den Artenschutz und denkbare Ausgleichsmaßnahmen in der weiteren Ausbauplanung berücksichtigt.
Der Vennbahnweg ist in den meisten Abschnitten als öffentlicher Verkehrsweg gewidmet. Laut Straßen- und Wegegesetz bedeutet das, dass neben der Fahrbahn auch die notwendigen angrenzenden Gräben und Böschungen Teil des öffentlichen Verkehrswegs sind. Falls keine Gräben und Böschungen vorhanden sind, gilt eine zusätzliche Fläche neben der Fahrbahn von jeweils mindestens einem Meter rechts und links als gewidmet. Diese Fläche wäre zum Beispiel im Falle einer Einzäunung notwendig, um einen sicheren Verkehr zu gewährleisten.
Der heutige Vennbahnweg ist ein wichtiger Rad- und Fußweg in der Stadt Aachen. Um das Radfahren in der Stadt Aachen attraktiver zu gestalten, schlug die Verwaltung im Jahr 2021 vor, den Vennbahnweg auf zunächst neun Abschnitten im Stadtgebiet auszubauen und zu verbreitern. Die betroffenen Bezirksvertretungen Kornelimünster/Walheim, Brand, Eilendorf und Aachen-Mitte sowie die Ausschüsse für Umwelt und Klimaschutz sowie Mobilität hatten den Plänen im Sommer 2021 zugestimmt.
Gegen diese Pläne stellte sich aber der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 14. September 2021. Daraufhin beschloss der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 5. Oktober 2021, dass er „den Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die beabsichtigte Befreiung für die Verbreiterung der betreffenden Abschnitte des Vennbahnweges für unberechtigt“ halte. Er beauftragte die Verwaltung, bei der höheren Naturschutzbehörde „mögliche Lösungswege für eine zügige Umsetzung der Planungen zu sondieren“.
Auf einem ersten 400 Meter langen Abschnitt von der Philipsstraße stadtauswärts in Richtung Eilendorf und Brand ist die Stadt inzwischen aktiv geworden. Ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen entfernte dort ausgewählte Bäume und Sträucher. Die bauliche Verbreiterung des Vennbahnwegs auf diesem Abschnitt ist für die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

Frösche und Kröten

Sobald die Außentemperaturen über acht Grad Celsius steigen, wandern Frösche, Kröten und Molche aus ihren Winterquartieren zu den Teichen, in denen sie selbst einmal aufgewachsen sind. Das ist vor allem morgens und abends während der Dämmerung der Fall.
Die Tiere müssen auf ihrer Wanderung zu den Laichplätzen zum Teil stark befahrene Straßen überqueren. Dabei werden sie ohne die entsprechenden Schutzmaßnahmen oft in großer Zahl überfahren. In Aachen passiert das vor allem auf folgenden Straßen: Eupener Straße, Lütticher Straße, Grünenthal, Lemierser Berg, Purweider Weg, Entenpfuhler Weg, Hasselholzer Weg, Prunkweg, Strüverweg und Triftweg. Der Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen geht davon aus, dass die diesjährige Amphibienwanderung in den nächsten Tagen beginnen wird und bittet alle Autofahrerinnen und Autofahrer, in den kommenden Wochen bis Ende April auf den genannten Straßen und Wegen zum Schutz der Tiere und Amphibienschützer, die dort zeitweilig im Einsatz sein werden, besonders achtsam und rücksichtsvoll zu fahren. Im Stadtbezirk Haaren wird die Straßenverbindung Waldstraße/Prunkweg in Höhe der beiden Wanderparkplätze bis zum Ende der Amphibienwanderung durch eine Pollerreihe für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für Spaziergänger bleiben die beiden Wanderparkplätze weiterhin erreichbar.

Förderung

Die Stadt hat ein Förderprogramm für Lastenräder speziell für Familien aufgelegt. Es soll Familien, Alleinerziehende sowie Lebenspartnerschaften mit Kindern bei der Anschaffung und Finanzierung von Lastenrädern unterstützen.
„Das Ziel der Förderung ist, die Mobilitätswende auf ganz praktische Art und Weise in den Alltag der Aachener Familien zu integrieren. Wochenendeinkauf und Kindertransport lassen sich bequem nachhaltig miteinander verbinden“, sagt Pablo Plum vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur.
Das Förderprogramm ist ein wichtiger Baustein des integrierten Klimaschutzkonzepts, das unter anderem das Ziel hat, die verkehrlichen Kohlendioxid (CO2)-Emissionen durch verschiedene Maßnahmen zu reduzieren.
Für die Lastenradförderung stehen in einer ersten Programmstufe Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Sie können ab sofort beantragt werden. Wer einen Antrag stellt, muss mit erstem Wohnsitz in Aachen leben und mindestens mit einem Kind unter 18 Jahre zusammenwohnen.
Elektrisch angetriebene Lastenräder werden mit bis zu 1.600 Euro gefördert. Für Lastenräder ohne elektrische Unterstützung gibt es einen Förderbetrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Wer im Besitz eines Aachen-Passes ist, bekommt nochmals 1000 Euro zusätzlich. Die Stadt geht davon aus, dass in der ersten Förderstufe rund 130 Lastenräder gefördert werden können. Weitere Informationen und Details zum Programm sind auf der Internetseite der Stadt Aachen unter folgendem Kurzlink zu finden: www.aachen.de/lara.