Bezirksamt

Ab Mittwoch, dem 10. Februar 2021, können Bürger und Bürgerinnen ihre Anliegen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie Hilfe zum Lebensunterhalt auch im Bezirksamt Eilendorf erledigen.

Die für den Bezirk neue Dienstleistung wird jeden Mittwoch zu den Terminsprechzeiten von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache angeboten. Beratungstermine können ab sofort telefonisch unter 0241-432 8226 für jeden Mittwoch vereinbart werden. Zukünftig soll die Terminbuchung auch online über das Serviceportal Aachen möglich sein. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden aktuell geschaffen.

Das neue Angebot im Bezirksamt Eilendorf richtet sich nicht nur an die Bevölkerung des Stadtbezirkes, sondern kann unabhängig vom Wohnort von allen berechtigten Personen im gesamten Stadtgebiet angenommen werden. Bei dem Start in Eilendorf handelt es sich um ein Pilotprojekt im Rahmen des Ratsantrages „Ortsnahe dezentrale Dienstleistungen“.

Ein unschönes Bild…

Ein unschönes Bild bot sich zum wiederholten Male am Pfarrheim St. Severin in der Marienstraße. In der Corona-Pandemie haben viele Menschen die Zeit zum Aufräumen genutzt. Für Altkleider hat die Pfarrgemeinde einen Stellplatz für Aachen Fairwertet bereitgestellt. Aachen Fairwertet ist ein Zusammenschluss von gemeinnützigen Organisationen die Altkleider sammeln. Die Initiative kommt von der katholischen und evangelischen Kirche in Aachen. Mit den Altkleiderspenden werden soziale Projekte in Aachen unterstützt. Leider kommt es immer wieder vor, dass Kleidersäcke und auch Müll vor den Container gestellt werden, wenn der Container voll ist. In den Tagen zwischen den Jahren war es wieder besonders schlimm, wie das obige Bild zeigt. Der Platz um den Altkleider-Container wurde für die illegale Entsorgung von Abfall und Sperrmüll genutzt. Daher die dringende Bitte an alle Eilendorferinnen und Eilendorfer auf andere Altkleider-Container auszuweichen, wenn die Container am Pfarrheim Marienstraße voll sind. Eine Liste der Standorte von Aachen Fairwertet finden Sie unter www.aachenfairwertet.de. Die illegale Entsorgung von Abfall und Sperrmüll wird zur Anzeige gebracht.
Für den Kirchenvorstand Alexius Puls, Pfr.

Erschließungskosten im Neubaugebiet Breitbenden

Die Erhebung von Vorausleistungen auf den zukünftigen Erschließungsbeitrag und den zukünftigen Kostenerstattungsbetrag ist für viele Hauseigentümer im Neubaugebiet Breitbenden von sehr großem Interesse. Die Verwaltung wird voraussichtlich Ende Februar Vorausleistungsbescheide auf den zukünftigen Erschließungsbeitrag sowie den mBezirksvertretungssitzung am Mittwoch, dem 3. Februar 2021, um 17 Uhr das Thema auf die Tagesordnung bringen. „Grundsätzlich ist die Sitzung der Bezirksvertretung öffentlich, so dass die Betroffenen teilnehmen können. Aufgrund der aktuellen Coronasituation ist eine Teilnahme an der Bezirksvertretungssitzung aber leider nur sehr begrenzt möglich und es wird gebeten hiervon, auch zu Ihrem eigenen Schutz, abzusehen. Die Bezirksvertretung bemüht sich aktiv darum, dass den betroffenen Eigentumsparteien eine digitale Information und Beteiligung durch die Verwaltung ermöglicht wird.“

Vorweg möchte die Verwaltung die Bürger zum diesem Tagesordnungspunkt mit Auszügen aus der Vorlage informieren: Seit dem 24. September 1999 ist der Bebauungsplan Brander Straße/Breitbendenstraße in Kraft, der die Errichtung eines kinder- und familienfreundlichen Wohngebietes ermöglicht. Er sichert die Entstehung eines homogenen Baugebietes, in dem nahezu alle Wohnhäuser auf schmalen, aber langen Grundstücken im Wesentlichen nach Süden ausgerichtet sind. Bei der Abrechnung als Erschließungseinheit ergibt sich ein einheitlicher Beitragssatz für alle Grundstücke, unabhängig vom Straßenquerschnitt und der Ausbauart der Straße, an der diese liegen. Die unterschiedlichen Höhen der zu zahlenden Beiträge ergeben sich alleine aus grundstücksspezifischen Parametern. Den im letzten Jahr seitens der Verwaltung und Bezirksvertretung Eilendorf durchgeführten Bürgerinformation mit den Grundstückseigentümern und die daraus entstandene Diskussion über die Höhe der zu erwartenden Erschließungsbeiträge hat die Verwaltung naturgemäß zum Anlass genommen, die aktuellen rechtlichen Vorgaben für die beitragsrechtliche Abwicklung mehrerer selbständiger Erschließungsanlagen als Erschließungseinheit vorab nochmal eingehend zu prüfen. Im Zuge dieser Prüfung wurde festgestellt, dass eine Zusammenfassung der einzelnen Erschließungsanlagen zu einer Erschließungseinheit aufgrund der geltenden rechtlichen Vorgaben nicht möglich ist.
 Die Erschließungsanlagen sind in dem Plan unterschiedlich farblich dargestellt. Die von der jeweiligen Anlage erschlossenen und somit beitragspflichtigen Grundstücke sind farblich entsprechend der Anlage markiert. Mehrfach erschlossene Grundstücke sind daher mindestens zweifarbig abgebildet. Der Bürgerinformation folgend werden im Rahmen der Erhebung der Vorausleistungen lediglich die Kosten erhoben, die der Stadt bisher tatsächlich für den Bau der Erschließungsanalgen und die Durchführung des Ausgleichs entstanden sind.

Aufgrund der aktuellen Besonderheiten durch die bestehende Corona-Krise wird die Verwaltung die üblicherweise rechtlich vorgesehene Zahlungsfrist von einem Monat auf drei Monate verlängern. Anträge auf Zahlungserleichterungen über diesen Zeitraum hinaus wird die Verwaltung wohlwollend prüfen.