Historisch: Kaufverbot für Eilendorfer

Seit je her gibt es Gesetzte und Beschlüsse, die das Miteinander der Menschen regeln sollen. Einige machen zu Zeiten der Beschlussfassung sicher auch Sinn. Doch nicht immer werden diese Beschlüsse wieder offiziell aufgeboben. So möglicherweise auch der Beschluss des Stadtrates um 1652.
Die Eilendorfer Geschäftsleute würde dies sicher freuen. „Nach einem Beschluss des Stadtrates ist es allen Eilendorfern verboten in der Stadt Aachen zu kaufen.“
Notiz des Pfarrers Henricus Brewer im Haarener Sterberegister, August 1652:


Im 17. Jahrhundert kannte man noch keine Personalausweise, es bleibt deshalb sehr rätselhaft, nach welchen Merkmalen der jeweilige Judas an den Stadttoren die “Elendorperen” von anderen Einlaßsuchenden unterschied.
Da nicht bekannt ist, ob der Beschluss des Aachener Stadtrates jemals widerrufen wurde, scheint es ratsam für die “Elendorperen” nur in Eilendorf einzukaufen.
Neben den besonders gesetzestreuen und vorsichtigen Einwohnern von Nirm, könnten die “Elendorperen“ vielleicht zum Einkaufen auch in die benachbarten Dörfer ausweichen. Heinrich Schiffers

Transkription: „Den 23 ist Zu aach ein Edictum außgangen warinnen allen Elendorperen verbothen ist int [!] in der statt Zu Kaufen Zu dem endt ist den Hahrenteren unterthanen vom Ehrb.[aren] rath aufferlegt an St. adelberti und an Collen portz zu stehen zum wenigsten an ieglicher portz ein Mensch weys die Elendorperen zu Kennen. NB. Zu aach ist doch so voll der pest als Zu Elendorp. 

Stadteilkonferenz

In den zurückliegenden acht Eilendorfer Stadtteilkonferenzen haben sich einige Projekte hervorgehoben, die in Arbeitskreis weiterverfolgt wurden. Mobilität in Eilendorf, ein Internetauftritt für „alle“ Eilendorfer, „Kind und Kegel“ – Vernetzung von Kinder, Jugend und Schule, sind Beispiele für die angestoßenen Projekte der Stadteilkonferenz.

Der Internetauftritt „Eilendorf. net“ ist im letzten Jahr realisiert worden. Hier finden Eilendorf und Interessierte einen Terminkalender, der alle Termine im Dorf zusammenfügt. Darüber hinaus repräsentiert die Seite fast alle Institutionen, Vereine, Geschäfte, Kultur- und Sportwelt. Über eine interaktive Landkarte sind alle Beteiligten verlinkt. Auch Naherholungsangebote wie Spielplätz und Wanderwege, sowie der öffentliche Nahverkehr und Kooperationspartner, kurz alles was Eilendorf und seine Bürger interessiert, ist hier einfach und direkt abzurufen.
Der Arbeitsgruppe „Kind und Kegel“ ist ebenfalls an einer Vernetzung von Schulen Kindergärten, Tagesmüttern und Sportvereinen, der OT Eilendorf und allen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, sehr gelegen. Es gibt eine Ideenbörse rund um das Soziale Eilendorf. Wie können Angebote für Kinder und Jugendliche an den richtigen Stellen beworben werden und so mehr Kinder und Jugendliche davon profitieren? Derzeit ist die Eilendorfer Stadtteilkonferenz aufgrund des fehlenden Sprechteams ins Stocken gekommen. Dies muss aber nicht so bleiben, am 14. September 2021 um 19 Uhr wird die Stadtteilkonferenz Eilendorf in OT Eilendorf, Birkstraße 8, wieder tagen und einen Neustart versuchen. Es wird keine Tagesordnungspunkte geben, sondern primär um die Fortbestehung der Stadtteilkonferenz gehen. Milan Schümmer, Leiter der OT Eilendorf, ist zwar derzeit Ansprechpartner, aber an dieser Stelle sollte sich ein neues Sprechteam finden, um die bereits erarbeiteten Projekte weiterführen zu können. Jede*r Eilendorfer*inn, der Interesse an der Mitgestaltung des Eilendorfer Zusammenlebens hat, ist herzlich zu der Neufindung der Stadtteilkonferenz eingeladen. Mit welcher Intention wurde die Stadtteilkonferenz gegründet? „Stadtteilkonferenzen sind ein freiwilliger Zusammenschluss der im Quartier tätigen professionellen und ehrenamtlichen Personen. Sie umfassen damit sowohl Mitarbeiter von Einrichtungen als auch im Viertel engagierte Einzelpersonen,“ so die Erklärung der Stadt Aachen zu dem Hintergrund der Stadtteilkonferenz. Hier soll in erster Linie eine Austauschplattform entstehen, in der der Informationsfluss zwischen den lokalen Akteuren zu Projekten, Veranstaltungen und Herausforderungen bei alltäglichen Arbeiten gewährleistet ist.

Waldbrandgefahr

Auch wenn in unserer gesamte Region in den letzten Wochen die Wassermassen für eine historische Katastrophe gesorgt haben, bleibt auch in Zukunft das Problem zunehmender Waldbrände bestehen. Daher weist die Feuerwehr Aachen gemeinsam mit dem Forstamt der Stadt darauf hin, dass Rauchen und offene Feuer im Wald ausdrücklich verboten sind. Das Rauchverbot gilt NRW-weit vom 1. März bis zum 31. Oktober, offenes Feuer ist ganzjährig untersagt. Über 90 Prozent der Waldbrände haben keine natürliche Ursache. Umso wichtiger ist es daher, dass sich Waldbesucher*innen an die geltenden Regeln halten und achtsam im beliebten Öcher Bösch und in allen weiteren Aachener Waldgebieten unterwegs sind. Im NRW-Landesforstgesetz heißt es wörtlich, dass „im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand […] außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig“ ist. Dies umschließt in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober auch ein grundsätzliches Rauchverbot. Bei Verstoß ist ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro möglich.

Wer beim Spaziergang Rauch sieht oder im Wald ein Feuer entdeckt, sollte unverzüglich über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren. Bei der Meldung kann man sich im Wald an den ausgeschilderten Rettungspunkten orientieren. Wenn es gefahrlos möglich ist, sollte man die Einsatzkräfte erwarten und einweisen.

Weitere Infos zum Öcher Bösch und zum richtigen und respektvollen Verhalten im Wald finden Sie unter www.aachen.de/wald.