Seit je her gibt es Gesetzte und Beschlüsse, die das Miteinander der Menschen regeln sollen. Einige machen zu Zeiten der Beschlussfassung sicher auch Sinn. Doch nicht immer werden diese Beschlüsse wieder offiziell aufgeboben. So möglicherweise auch der Beschluss des Stadtrates um 1652.
Die Eilendorfer Geschäftsleute würde dies sicher freuen. „Nach einem Beschluss des Stadtrates ist es allen Eilendorfern verboten in der Stadt Aachen zu kaufen.“
Notiz des Pfarrers Henricus Brewer im Haarener Sterberegister, August 1652:

Im 17. Jahrhundert kannte man noch keine Personalausweise, es bleibt deshalb sehr rätselhaft, nach welchen Merkmalen der jeweilige Judas an den Stadttoren die “Elendorperen” von anderen Einlaßsuchenden unterschied.
Da nicht bekannt ist, ob der Beschluss des Aachener Stadtrates jemals widerrufen wurde, scheint es ratsam für die “Elendorperen” nur in Eilendorf einzukaufen.
Neben den besonders gesetzestreuen und vorsichtigen Einwohnern von Nirm, könnten die “Elendorperen“ vielleicht zum Einkaufen auch in die benachbarten Dörfer ausweichen. Heinrich Schiffers
Transkription: „Den 23 ist Zu aach ein Edictum außgangen warinnen allen Elendorperen verbothen ist int [!] in der statt Zu Kaufen Zu dem endt ist den Hahrenteren unterthanen vom Ehrb.[aren] rath aufferlegt an St. adelberti und an Collen portz zu stehen zum wenigsten an ieglicher portz ein Mensch weys die Elendorperen zu Kennen. NB. Zu aach ist doch so voll der pest als Zu Elendorp.
Der Internetauftritt „Eilendorf. net“ ist im letzten Jahr realisiert worden. Hier finden Eilendorf und Interessierte einen Terminkalender, der alle Termine im Dorf zusammenfügt. Darüber hinaus repräsentiert die Seite fast alle Institutionen, Vereine, Geschäfte, Kultur- und Sportwelt. Über eine interaktive Landkarte sind alle Beteiligten verlinkt. Auch Naherholungsangebote wie Spielplätz und Wanderwege, sowie der öffentliche Nahverkehr und Kooperationspartner, kurz alles was Eilendorf und seine Bürger interessiert, ist hier einfach und direkt abzurufen.
Auch wenn in unserer gesamte Region in den letzten Wochen die Wassermassen für eine historische Katastrophe gesorgt haben, bleibt auch in Zukunft das Problem zunehmender Waldbrände bestehen. Daher weist die Feuerwehr Aachen gemeinsam mit dem Forstamt der Stadt darauf hin, dass Rauchen und offene Feuer im Wald ausdrücklich verboten sind. Das Rauchverbot gilt NRW-weit vom 1. März bis zum 31. Oktober, offenes Feuer ist ganzjährig untersagt. Über 90 Prozent der Waldbrände haben keine natürliche Ursache. Umso wichtiger ist es daher, dass sich Waldbesucher*innen an die geltenden Regeln halten und achtsam im beliebten Öcher Bösch und in allen weiteren Aachener Waldgebieten unterwegs sind. Im NRW-Landesforstgesetz heißt es wörtlich, dass „im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand […] außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig“ ist. Dies umschließt in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober auch ein grundsätzliches Rauchverbot. Bei Verstoß ist ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro möglich.