Seit je her gibt es Gesetzte und Beschlüsse, die das Miteinander der Menschen regeln sollen. Einige machen zu Zeiten der Beschlussfassung sicher auch Sinn. Doch nicht immer werden diese Beschlüsse wieder offiziell aufgeboben. So möglicherweise auch der Beschluss des Stadtrates um 1652.
Die Eilendorfer Geschäftsleute würde dies sicher freuen. „Nach einem Beschluss des Stadtrates ist es allen Eilendorfern verboten in der Stadt Aachen zu kaufen.“
Notiz des Pfarrers Henricus Brewer im Haarener Sterberegister, August 1652:

Im 17. Jahrhundert kannte man noch keine Personalausweise, es bleibt deshalb sehr rätselhaft, nach welchen Merkmalen der jeweilige Judas an den Stadttoren die “Elendorperen” von anderen Einlaßsuchenden unterschied.
Da nicht bekannt ist, ob der Beschluss des Aachener Stadtrates jemals widerrufen wurde, scheint es ratsam für die “Elendorperen” nur in Eilendorf einzukaufen.
Neben den besonders gesetzestreuen und vorsichtigen Einwohnern von Nirm, könnten die “Elendorperen“ vielleicht zum Einkaufen auch in die benachbarten Dörfer ausweichen. Heinrich Schiffers
Transkription: „Den 23 ist Zu aach ein Edictum außgangen warinnen allen Elendorperen verbothen ist int [!] in der statt Zu Kaufen Zu dem endt ist den Hahrenteren unterthanen vom Ehrb.[aren] rath aufferlegt an St. adelberti und an Collen portz zu stehen zum wenigsten an ieglicher portz ein Mensch weys die Elendorperen zu Kennen. NB. Zu aach ist doch so voll der pest als Zu Elendorp.