Erschließungskosten im Neubaugebiet Breitbenden

Die Erhebung von Vorausleistungen auf den zukünftigen Erschließungsbeitrag und den zukünftigen Kostenerstattungsbetrag ist für viele Hauseigentümer im Neubaugebiet Breitbenden von sehr großem Interesse. Die Verwaltung wird voraussichtlich Ende Februar Vorausleistungsbescheide auf den zukünftigen Erschließungsbeitrag sowie den mBezirksvertretungssitzung am Mittwoch, dem 3. Februar 2021, um 17 Uhr das Thema auf die Tagesordnung bringen. „Grundsätzlich ist die Sitzung der Bezirksvertretung öffentlich, so dass die Betroffenen teilnehmen können. Aufgrund der aktuellen Coronasituation ist eine Teilnahme an der Bezirksvertretungssitzung aber leider nur sehr begrenzt möglich und es wird gebeten hiervon, auch zu Ihrem eigenen Schutz, abzusehen. Die Bezirksvertretung bemüht sich aktiv darum, dass den betroffenen Eigentumsparteien eine digitale Information und Beteiligung durch die Verwaltung ermöglicht wird.“

Vorweg möchte die Verwaltung die Bürger zum diesem Tagesordnungspunkt mit Auszügen aus der Vorlage informieren: Seit dem 24. September 1999 ist der Bebauungsplan Brander Straße/Breitbendenstraße in Kraft, der die Errichtung eines kinder- und familienfreundlichen Wohngebietes ermöglicht. Er sichert die Entstehung eines homogenen Baugebietes, in dem nahezu alle Wohnhäuser auf schmalen, aber langen Grundstücken im Wesentlichen nach Süden ausgerichtet sind. Bei der Abrechnung als Erschließungseinheit ergibt sich ein einheitlicher Beitragssatz für alle Grundstücke, unabhängig vom Straßenquerschnitt und der Ausbauart der Straße, an der diese liegen. Die unterschiedlichen Höhen der zu zahlenden Beiträge ergeben sich alleine aus grundstücksspezifischen Parametern. Den im letzten Jahr seitens der Verwaltung und Bezirksvertretung Eilendorf durchgeführten Bürgerinformation mit den Grundstückseigentümern und die daraus entstandene Diskussion über die Höhe der zu erwartenden Erschließungsbeiträge hat die Verwaltung naturgemäß zum Anlass genommen, die aktuellen rechtlichen Vorgaben für die beitragsrechtliche Abwicklung mehrerer selbständiger Erschließungsanlagen als Erschließungseinheit vorab nochmal eingehend zu prüfen. Im Zuge dieser Prüfung wurde festgestellt, dass eine Zusammenfassung der einzelnen Erschließungsanlagen zu einer Erschließungseinheit aufgrund der geltenden rechtlichen Vorgaben nicht möglich ist.
 Die Erschließungsanlagen sind in dem Plan unterschiedlich farblich dargestellt. Die von der jeweiligen Anlage erschlossenen und somit beitragspflichtigen Grundstücke sind farblich entsprechend der Anlage markiert. Mehrfach erschlossene Grundstücke sind daher mindestens zweifarbig abgebildet. Der Bürgerinformation folgend werden im Rahmen der Erhebung der Vorausleistungen lediglich die Kosten erhoben, die der Stadt bisher tatsächlich für den Bau der Erschließungsanalgen und die Durchführung des Ausgleichs entstanden sind.

Aufgrund der aktuellen Besonderheiten durch die bestehende Corona-Krise wird die Verwaltung die üblicherweise rechtlich vorgesehene Zahlungsfrist von einem Monat auf drei Monate verlängern. Anträge auf Zahlungserleichterungen über diesen Zeitraum hinaus wird die Verwaltung wohlwollend prüfen.